Braunkohlen­plan Hambach: Feststellungs­beschluss verabschiedet

Zeichnerische Festlegung Braunkohlen­plan Hambach

Der Braunkohlenausschuss setzt den formalen Rahmen für den vorgezogenen Kohle­ausstieg und die Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft Hambach. In seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 hat der Ausschuss den Feststellungs­beschluss für den neuen Braunkohlen­plan Hambach getroffen und damit den vorgezogenen Kohle­ausstieg im größten deutschen Tagebau auch formal besiegelt. Der Beschluss schafft wichtige Voraussetzungen für den in den Leitent­scheidungen geforderten Perspektiv­wechsel und ermöglicht die frühzeitige Trans­for­ma­tion des Tagebaus zu einem "Raum der Zukunft".

Neuer Rahmen­plan und beschleunigter Planungsprozess

Aufgrund des um acht Jahre vorgezogenen Kohle­ausstiegs musste das Braunkohlen­planänderungsverfahren für den Tagebau Hambach erheblich verkürzt werden. "Ein Planverfahren kann normalerweise zehn Jahre oder länger dauern. Dass wir jetzt innerhalb von nur drei Jahren einen neuen Braunkohlen­plan vorlegen konnten, zeigt, dass alle Akteure vor Ort sehr ernsthaft den vorgezogenen Kohle­ausstieg ermöglicht haben. Viele unserer im Rahmen­plan Hambach beschriebenen Ziele, wie die frühzeitige Inwertsetzung des Sees oder ökologische Vorrangzonen in den oberen Uferbereichen, wurden nahezu wörtlich übernommen. Auch unsere Vorschläge für die Entwicklung von Nutzungsschwerpunkten sowie für die See- und Wasserzugänge sind in den Erläuterungskarten zum zeichnerischen Entwurf des neuen Braunkohlen­plans enthalten", erläutert Boris Linden, Geschäftsführer der NEULAND HAMBACH GmbH.

Der Braunkohlenausschuss hat außerdem die Bildung einer Koordinierungsgruppe beschlossen, um die Umsetzung der im Braunkohlen­plan und im Rahmen­plan der NEULAND HAMBACH angelegten Projekte in den weiteren Plan- und Zulassungsverfahren zu begleiten und deren Fortschritt zu überwachen. In dem Beschluss wurde erneut auch das Land NRW als Fördergeber adressiert, das im Reviervertrag bestätigt hatte, die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde zu fördern.

Andreas Heller, Bürgermeister der Stadt Elsdorf und NEULAND HAMBACH Aufsichtsratsvorsitzender, ergänzt: "Der Braunkohlen­plan und die Rahmen­planung der Neuland sind ambitioniert und gut durchdacht – die Umsetzung wird jedoch die größte Herausforderung. Die jetzt beschlossene Einrichtung eines Koordinierungsgremiums aus Vertretern aller beteiligten Akteure gibt uns den notwendigen Rückhalt für die nächsten Planungsschritte und zeigt den Willen zur Zusammenarbeit aller Beteiligten." Unter Federführung der interkommunalen NEULAND HAMBACH GmbH haben die sechs Anrainer­kommunen mit dem Rahmen­plan Hambach ein umfassendes Leitbild für die Entwicklung der Tagebaulandschaft zu einer vitalen Seelandschaft erarbeitet und im Dezember 2023 in die Überarbeitungsvorlage zum Braunkohlen­planänderungsverfahren eingebracht.

 

Abbaufeld deutlich verkleinert

Der neue Braunkohlen­plan sieht eine deutliche Verkleinerung des ursprünglich genehmigten Abbaugebiets von rund 8.500 Hektar auf etwa 6.700 Hektar vor. Morschenich-Alt und der Hambacher Forst bleiben erhalten. "Für unsere Planungen bedeutet das auch, dass die Sicherheitslinie in der Manheimer Bucht auf das Mindestmaß von 100 Metern zurückgenommen wurde. Die ehemalige Kirche in Manheim-Alt, die wir zusammen mit ihrem Umfeld zu einem kulturlandschaftlich einzigartigen Ort entwickeln möchten, liegt damit außerhalb der Sicherheitszone und gibt uns die Chance, diesen besonderen Ort frühzeitig in die Zukunft zu führen", so Boris Linden.

Gemäß Beschluss des Braunkohlenausschusses aus dem Jahr 2021 sollen die im Rahmen­plan Hambach formulierten Leitbilder zur Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft auch in die RWE-Betriebspläne einfließen. Dies stellt sicher, dass die langfristigen Interessen der Anrainer­kommunen und die nachhaltige Nutzung der Tagebaufolgelandschaft gewahrt bleiben. Nach dem Feststellungs­beschluss für den geänderten Braunkohlen­plan Hambach wird dieser für seine Rechtsverbindlichkeit durch die Landesplanungsbehörde genehmigt, die den Plan im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages bewilligen muss.