Frühzeitige Nutzungsmöglichkeiten am zukünftigen Hambach See

Visualisierung Zwischenlandschaft Tagebau Hambach

Die schrittweise Nutzung der Sicherheitszonen bietet die Chance, die Tagebaufolgelandschaft bereits vor Abschluss der Seewerdung erlebbar zu machen. Dazu zählen Seezugänge, Wege in die Sukzessionslandschaft, modulare Bauten oder der Radrundweg Hambach Loop entlang des Tagebaus. Mit der Anfang November vorgestellten planungs- und bergrechtlichen Machbarkeits­studie werden wichtige Voraussetzungen beschrieben, um diese frühen Nutzungen mit den hohen Anforderungen an Sicherheit und Bergrecht zu verbinden.

Visualisierung Zwi­schen­nutz­ungen am Hambach See

Was ist wann möglich?

Die Sicherheitszonen bieten bereits heute Raum für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Mountainbiken und Reiten – und das bleibt auch während der Befüllungsphase so. Voraussetzung ist, dass der Seewasserspiegel während der gesamten Befüllung oberhalb des Grundwasserspiegels liegt. Zudem muss das Druckgefälle durch Brunnenbetrieb dauerhaft vom See in Richtung des umliegenden Geländes gelenkt werden. 

Ab einem Wasserstand von etwa einem Drittel der Zielhöhe – voraussichtlich ab 2033 – können zusätzliche Angebote realisiert werden. Dazu zählen Wege auf den obersten Böschungsstufen (Bermen), Sport- und Freizeitangebote und Aufenthaltsbereiche wie Sonnendecks mit mobilen Einrichtungen wie Imbisswagen. Auch modulare temporäre Strukturen wie Infopunkte oder Verkaufsstände können frühzeitig errichtet werden. 

Feste Gebäude, die für einen dauerhaften Aufenthalt (ohne Übernachtung) konzipiert sind, können etwa zehn Jahre nach Beginn der Seebefüllung entstehen. Ab diesem Zeitpunkt, wenn der Hambach See etwa die Hälfte seines Zielwasserstands erreicht hat, sind an ausgewählten Stellen Zugänge zum Wasser über Pontons denkbar. Eine umfassende Entwicklung mit Wohnbebauung oder Hotels ist innerhalb der Sicherheitszone erst nach Beendigung der Bergaufsicht möglich.

Sicherheit steht an erster Stelle

Alle Nutzungen in den Sicherheitszonen unterliegen strengen Monitoring- und Kontrollsystemen. Sollten Auffälligkeiten auftreten, werden Nutz­ungs­kon­zepte entsprechend angepasst. Die Umsetzung von Zwischen- und Folgenutzungen setzt eine sorgfältige Abstimmung mit den zuständigen Behörden voraus. Während der Befüllungsphase bleiben bergbauliche Anforderungen und die Aufsicht der Be­zirks­re­gier­ung Arnsberg bestehen. Die endgültige Freigabe einzelner Bereiche erfolgt fallbezogen und setzt ein umfassendes Sicherheitskonzept voraus. 

Die planungs- und bergrechtliche Machbarkeits­studie zur frühzeitigen Nutzung der Sicherheitszone und der temporären Ta­ge­bau­seemulden im Rheinischen Revier wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

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