Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einberufen, deren Abschlussbericht aus dem Januar 2019 einen breiten Konsens zum Kohleausstieg in Deutschland herstellen sollte.
Auf dieser Basis verabschiedete die Bundesregierung im Sommer 2020 das Kohleausstiegsgesetz, das die Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung festgelegt. Demnach gibt es einen Stilllegungspfad für Kraftwerke und Tagebaue bis zu dem vereinbarten Enddatum 2038, das mit der neuen Bundesregierung auf 2030 vorgezogen werden könnte.
Mit der neuen Leitentscheidung will NRW das Kohleausstiegsgesetz in die räumliche Planung des Landes übersetzen und den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den rheinischen Tagebauen schaffen. Die Umsetzung der Leitentscheidung wird eine gemeinsame Aufgabe von Land, Region und Gemeinden vor Ort sowie der Bergbautreibenden sein.
In Nordrhein-Westfalen ist der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln zuständiger Träger der Braunkohlenplanung. Er wird unter Beachtung der Leitentscheidung die erforderlichen Entscheidungen zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne (einschließlich ihrer Änderung) treffen und deren Aufstellung beschließen.
Am 28. Mai 2021 hat sich der Braunkohlenausschuss eine neue Geschäftsordnung gegeben, wonach die Tagebauumfeldverbünde Indeland, Landfolge Garzweiler und NEULAND HAMBACH als ständige Gäste mit Rederecht eingeladen werden.
Der Braunkohlenausschuss hat festgestellt, dass sich die Grundannahmen des bestehenden Braunkohlenplans Hambach (Teilplan 12/1) wesentlich geändert haben, wodurch eine Planänderung erforderlich wird. Er hat dementsprechend die Regionalplanungsbehörde beauftragt, alle vorbereitenden Maßnahmen einzuleiten, damit der Braunkohlenausschuss alsbald den Auftrag zur Erarbeitung eines Vorentwurfes fassen kann.
Des Weiteren hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans „Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ zu erarbeiten.
Dementsprechend hat der Braunkohlenausschuss (neben dem bereits bestehenden Arbeitskreis Garzweiler II) zwei neue Arbeitskreise für Hambach und die Rheinwassertransportleitung gebildet. Die Arbeitskreise bereiten die Beschlüsse in den jeweiligen Braunkohlenplanänderungsverfahren vor. Der Braunkohlenausschuss hat die NEULAND HAMBACH als beratendes Mitglied in die beiden neuen Arbeitskreise berufen.
Die Leitentscheidung fordert, dass die Tagebaufolgelandschaften zu „Räumen der Zukunft“ zu entwickeln sind. Die ehemaligen Tagebauflächen sollen wieder mit dem umgebenden Raum verbunden werden und damit innovative wie nachhaltige Entwicklungsperspektiven eröffnen. Die Grundlagen hierfür werden nicht nur in den Braunkohleplänen, sondern auch auf der Ebene der Regionalpläne gelegt. Der zuständige Regionalrat in Köln stellt aktuell einen neuen Regionalplan auf und hat am 13. März 2020 bereits ein erstes Plankonzept beschlossen.
Der Abbaubereich Hambach wird im Plankonzept des Regionalplanes zunächst als weiße Fläche dargestellt. Aus der etwa zeitgleichen Überarbeitung des Braunkohleplans werden sich – nicht zuletzt in Konsequenz aus der Leitentscheidung – neue Flächen für die Überplanung im Regionalplan ergeben. Potenzielle Flächen liegen in der Planungshoheit der Kommunen Kerpen, Merzenich, Elsdorf und Niederzier sowie Jülich und Titz, die mit Flächen auf der Sophienhöhe betroffen sind, die bereits eingeschränkt für eine Überplanung zur Verfügung stehen.
Die unterschiedlichen Nutzungsziele im Tagebauumfeld sind räumlich zu gliedern, interkommunal abzustimmen, planerisch vorzubereiten und zur Genehmigung zu bringen. Dabei ist die Koordination der parallellaufenden Planungsprozesse (Braunkohleplanung, Regionalplanung, kommunale Bauleitplanung) eine besondere Herausforderung. In diesem Sinne betritt die Region planungs- und verfahrensrechtlich wahrlich NEULAND.
Flankierend zum Kohleausstiegsgesetz wurde das Strukturstärkungsgesetz verabschiedet, das die Kohlereviere bei dem anstehenden Transformationsprozess unterstützen soll. Die Reviere erhalten bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von insgesamt 40 Milliarden Euro, von denen rund 14,8 Milliarden für das Rheinische Revier reserviert sind.
Zur Operationalisierung der Förderung werden im Wesentlichen bestehende Förderrichtlinien des Bundes und des Landes verstärkt (etwa die Städtebauförderung). Das Land NRW hat zur Umsetzung bedeutsamer Investitionen zudem eine Rahmenrichtlinie erlassen, und der Bund hat mit STARK eine Förderrichtlinie für konsumtive Ausgaben daneben gestellt.
Am 27. April 2021 haben das Land NRW und die Zukunftsagentur Rheinisches Revier den zentralen Projektaufruf REVIER.GESTALTEN veröffentlicht. Gesucht werden kluge und innovative Projekte, die auf der vorhandenen Expertise in der Region aufbauen und die Weiterentwicklung zukunftsorientierter Prozesse vorantreiben. Dieser Aufruf wird in regelmäßigen Abständen mit sich ändernden Förderschwerpunkten wiederholt.
Grundvoraussetzung für die spätere Antragstellung ist in allen Verfahren die Unterstützung der Vorhaben durch die Region. Diese wird durch den Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier repräsentiert. Nach einer Bewertung durch Fachausschüsse empfiehlt er in einem sogenannten „Sterneverfahren“ Vorhaben zur Förderung durch Land oder Bund. Die mit drei Sternen ausgezeichneten Vorhaben können so mit dem Rückenwind des Reviers einen Förderantrag bei den zuständigen Stellen einreichen.
Vor dem Start des offiziellen Strukturwandels wurden bereits Ende 2019 mit dem SofortprogrammPLUS und dem Starterpaket Kernrevier zwei Programme auf den Weg gebracht, die besonders dringliche Herausforderungen angehen und erste Impulse für die Region setzen. Auch das NEULAND HAMBACH ist mit Projekten in diesen Verfahren vertreten.