Erforderlichkeit der Manheimer Bucht gutachterlich bestätigt
Damit der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier vorzeitig gelingen kann, muss auch der Braunkohlenplan für den Tagebau Hambach angepasst werden. In dem hierfür erforderlichen Braunkohlenplanverfahren, hat die Bezirksregierung Köln die von der Bergbautreibenden RWE Power AG vorgelegte Planung für den Tagebau Hambach von unabhängigen, neutralen Gutachtern überprüfen lassen. Insbesondere wurde die Massenbilanz geprüft mit der zentralen Frage, ob auf die Manheimer Bucht verzichten werden kann und ob Alternativen für die Planung bestehen.
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Das Gutachten und weitere Informationen finden Sie hier.