Neuland Hambach begrüßt neue Leitscheidung

Bagger im Tagebau Hambach

Mit der aktuellen Leitscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen steht der Fahrplan für die Entwicklung der Region nach 2030. Die Leitent­scheidung 2023, auf die viele im Rheinischen Revier gewartet haben, setzt wichtige Eckpunkte für die veränderten Rahmenbedingungen nach dem vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und ist ein wichtiges Signal für die Region. 

 

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Für den Tagebau Hambach ergeben sich keine in einer Leitent­scheidung zu lösenden Grundsatzfragen mehr. Offene Fragen können im Rahmen des Braunkohlen­planverfahrens beantwortet werden.

 

  • Die Leitent­scheidung 2023 hat erneut bekräftigt, dass die Tagebaufolgelandschaften zu „Räumen der Zukunft“ entwickelt werden und möglichst frühzeitig, vielfältige Entwicklungsperspektiven eröffnen sollen. Bestätigt wurde damit das Ziel einer Raumentwicklung, die eine positive wirtschaftliche Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie eine hohe Lebensqualität ermöglicht.

 

  • Auch die herausgehobene Rolle und Unterstützung für die Tagebauumfeldverbünde wurde erneut bestätigt. Die bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen sind unter Berücksichtigung der interkommunalen Entwicklungskonzepte hochwertig zu rekultivieren.

 

  • Die Leitent­scheidung hat die Massenbilanz für den Tagebau Hambach bestätigt. Der Massenbedarf im Tagebau kann größtenteils aus dem tagebauseitigen Angebot mit einer „Manheimer Bucht“ gedeckt werden, muss aber nach aktuellem Planungsstand mit 50 Mio. m³ Rekultivierungsmaterial aus Garzweiler gestützt werden. Im Rahmen einer revierweiten Optimierung soll RWE dem Braunkohlenausschuss Anpassungen vorschlagen, wobei die Leitent­scheidung für den Tagebau Hambach weitgehende Änderungen aufgrund der dortigen Massensituation als nicht zielführend bezeichnet.

 

  • Die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 an allen Tagebauen gehört zu den zentralen Aufgaben im Struktur­wandelprozess. Zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und lebenswerten Bergbaufolgelandschaft gehören zudem siedlungsnahe Freizeit- und Erholungsräume für die Menschen. RWE wird den Tage­bau­umfeldverbünden dafür jeweils mindestens 50 ha für gemeinwohlorientierte Struktur­wandelprojekte, jeweils entsprechend ihrer Masterpläne, zum ent­wick­lungs­unbeeinflussten Verkehrswert übertragen. Zusätzlich wird das Unternehmen auch Wege und Betriebsstraßen, soweit betrieblich zukünftig möglich, im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Kommunen kostenfrei übertragen.

 

  • Die Leitent­scheidung bestätigt zudem, dass die Tagebauanrainerkommunen für den Struktur­wandel auch neue Flächen außerhalb besiedelter Bereiche brauchen. Insbesondere sollen Perspektiven für die Nachnutzung zukünftig nicht mehr betriebsnotwendiger RWE-Standorte in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen erstellt werden.

 

  • Wertschätzung erfahren auch die bereits konkreten Vorstellungen der Tagebauumfeldverbünde zur Grünvernetzung, die entsprechende Beiträge für das Ziel eines revierweiten Ökosystemverbunds leisten können.

 

  • Morschenich-Alt in der Gemeinde Merzenich wird zum „Ort der Zukunft“ entwickelt. Das Land erkennt hier an, dass es hierfür einen ganzheitlichen Förderansatz zur Unterstützung der Kommune braucht. Die Landesregierung wird dazu – ggf. in Abstimmung mit der Bundesregierung – ein entsprechendes Budget zur Verfügung stellen. Bei der Neuentwicklung können die räumlichen Grenzen des bisherigen Dorfes verlassen werden, um dauerhafte Tragfähigkeiten für Einrichtungen des Gemeinbedarfs abzusichern oder um der besonderen Lage in Bezug auf die zukünftige Seenlandschaft gerecht zu werden. Die Regional­planung ist dazu aufgerufen, die für die kom­mu­nalen Neuentwicklungen erforderlichen planerischen Voraussetzung zu schaffen und bedarfsgerechte Festlegungen zu treffen.

 

Planungssicherheit für die nächsten Entwicklungsschritte

„Mit der neuen Leitscheidung des Landes haben wir eine Grundlage  für die Entwicklungsschritte der nächsten Jahre und damit die Planungssicherheit, die wir für diese Jahrhundertaufgabe brauchen. Für unsere Arbeit heißt das, dass wir uns jetzt mit aller Kraft auf den Aufstellungsbeschluss zum neuen Braunkohlen­plan im Oktober und den Rahmen­plan konzentrieren können“, so Boris Linden, Geschäftsführer der interkommunalen Neuland Hambach GmbH.

 

Hintergrund Rahmen­plan und Braunkohlen­planänderungsverfahren

Mit dem Braunkohlen­planänderungsverfahren Hambach werden die planerischen Voraussetzungen für den auf 2029 vorgezogenen Ausstieg aus der Braun­kohlen­förderung geregelt. Mit dem neuen Braunkohlen­plan, der dem Braunkohlenausschuss Ende des Jahres vorgelegt werden soll, werden wichtige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Tagebaufolgelandschaft Hambach gelegt.

Die Neuland Hambach GmbH erarbeitet bis Ende des Jahres in enger Abstimmung mit den sechs Anrainer­kommunen Elsdorf, Jülich, Kerpen, Merzenich, Niederzier und Titz den Rahmen­plan Hambach. Dieser beschreibt als Roadmap wichtige Leitbilder und Handlungsfelder für die Entwicklung des Tagebauumfelds und zukünftigen Hambachsees. Der Rahmen­plan fließt in übergeordnete Planungen wie den Braunkohlen­plan und den Regional­plan der Be­zirks­re­gier­ung Köln ein.