NEULAND HAMBACH und RWE schließen Rahmenverein­barung

Landschaft im Tagebau Hambach

Die Strukturentwicklungsgesellschaft NEULAND HAMBACH GmbH und die RWE Power AG haben eine Rahmenverein­barung zur Weiterentwicklung der Tagebaufolgelandschaft geschlossen. Die Vereinbarung sortiert Aufgaben, Ziele und Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, soziale und ökologische Trans­for­ma­tion.

 

Die verkürzten Planungszeiträume für den Tagebau Hambach stellen die interkommunale NEULAND HAMBACH und die Anrainer Elsdorf, Kerpen, Jülich, Merzenich, Niederzier und Titz wie auch RWE Power vor neue Herausforderungen, den Struktur­wandel in der Region zügig voranzubringen.

„Eine komplexe und langwierige Aufgabe wie die Inwertsetzung der Tagebaulandschaft gelingt nur, wenn betriebliche Maßnahmen und öffentliche Planungen möglichst einvernehmlich und frühzeitig aufeinander abgestimmt und über alle Phasen offen, transparent und mit genügend zeitlichem Vorlauf kommuniziert werden“, so NEULAND HAMBACH Geschäftsführer Boris Linden.

Die jetzt unterzeichnete Vereinbarung spannt den Rahmen für ein konstruktives Zusammenwirken der beiden Partner und schafft ein gemeinsames Verständnis für die Weiterentwicklung der Region.

Im Fokus: 8.500 Hektar Neuland

Die Grundlage für die vereinbarte Zusammenarbeit ist der Rahmen­plan Hambach, der bis Ende 2023 in enger Abstimmung mit den Anrainer­kommunen und unter Beteilgung der Öffentlichkeit ausgearbeitet wird. Auf Basis des Rahmen­plans soll das 8.500 Hektar große Tagebauumfeld in eine qualitätsvolle und attraktive Landschaft umgestaltet werden.

Im NEULAND HAMBACH sollen Themen wie erneuerbare Energieproduktion, Land- und Forstwirtschaft, Biotopverbund, Erholung und Tourismus, Gewerbe- und Wissensproduktion, Siedlungsentwicklung und multimodale Mobilität ein produktives Ganzes bilden. "Das NEULAND HAMBACH soll ein für Nordrhein-Westfalen einzigartiger Raum werden, der sich zunehmend selbst trägt. Wir verstehen den zukünftigen Ta­ge­bau­see, sein Vorfeld und die Sophienhöhe als einen Bereich, in dem künftige Nutzungsziele und -profile abgewogen und aufeinander abgestimmt werden, um langfristig erfolgreich zu sein", so Boris Linden.

Die Ergebnisse der Abstimmung sollen in den neuen Braunkohlen­plan bzw. die Betriebspläne einfließen oder werden ergänzend vertraglich geregelt. Details zu den in der Rahmenverein­barung genannten Themenfeldern werden in separaten Vereinbarungen zu konkreten Projekten ausformuliert.