Offenlage Braunkohlen­plan: NEULAND HAMBACH nimmt Stellung

Luftbild Sophienhöhe und Tagebau Hambach

Im Rahmen des vorgezogenen Kohle­ausstiegs und der Leitent­scheidungen von 2021 und 2023 wird die Planung für die Tagebaue im Rheinischen Revier angepasst. Auch der Braunkohlen­plan Hambach (Hambach Teilplan 12/1) wird überarbeitet. Seit der Erstaufstellung in den 70er Jahren entsteht für Hambach ein ganz neuer Braunkohlen­plan – und das in Rekordzeit. Schon im 3. Quartal 2024 soll der neue Plan beschlossen werden.

Wesentliche Anregungen übernommen

Aufgrund deutlich verkürzter Planungszeiträume durch das Kohle­ausstiegsgesetz, muss bereits der Vorentwurf zum Braunkohlen­plan konkrete Festlegungen und Ziele für die betriebliche Planung formulieren. Die NEULAND HAMBACH hat daher mit dem Rahmen­plan Hambach frühzeitig zentrale Anregungen bei der Be­zirks­re­gier­ung Köln eingereicht, die in den jetzt vorliegenden Vorentwurf eingeflossen sind.

„Der verkürzte Planungszeitraum stellt auch uns vor große Herausforderungen. Umso mehr freut es uns, dass alle wesentlichen Anregungen des Rahmen­plans Eingang in den Vorentwurf zum neuen Braunkohleplan gefunden haben. Das gibt uns Planungssicherheit und den Rückenwind, den wir für unsere Arbeit brauchen“, so NEULAND HAMBACH Geschäftsführer Boris Linden. Auch der zeichnerische Entwurf nimmt die wichtigsten Themen des Rahmen­plans Hambach auf. Dies gilt insbesondere für die Erläuterungskarten: Im Bereich der Zwi­schen­nutz­ungen wurden sowohl Potenzialflächen für Erneuerbare Energien als auch Bereiche für gesicherte Seezugänge markiert. Die Erläuterungskarte für Nutzungsschwerpunkte zeigt die städtebaulichen Entwicklungsbereiche ebenso wie die Seeuferbereiche mit Freizeitnutzung.

Tagebau Hambach mit Bagger

Einige wichtige Aussagen im Überblick

Das Planungsbiet verkleinert sich um die nicht mehr bergbaulich beanspruchten Bereiche im Tagebauvorfeld von ursprünglich 8.500 auf 6.700 Hektar.

Die Tagebaufolgelandschaft soll wieder mit dem umgebenden Raum verbunden und zu einem Zukunftsraum entwickelt werden. Bei der Wiedernutzbarmachung sind sowohl die landwirtschaftliche und forstliche Nutzung als auch die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Freizeit und Erholung, der sanften touristischen Entwicklung und des Struktur­wandels zu berücksichtigen.

Der Abbau- und Verkippungsfortschritt ist so zu konzipieren, dass die Kohlegewinnung im Tagebau bis Ende 2029 abgeschlossen wird und die Seebefüllung ab 2030 beginnen kann. Nachlaufende Maßnahmen der Landschaftsgestaltung im Großgerätebetrieb werden möglichst frühzeitig, spätestens bis Ende 2035, abgeschlossen.

Die Bedeutung des Ta­ge­bau­sees als Erholungsschwerpunkt ist gestärkt, die Rekultivierung der Kippenflächen wird demtsprechend gestaltet. Während der Seebefüllung wird ein Teil der Böschungsflächen über Rad- und Wegeverbindungen frühzeitig genutzt werden können. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bergbehörde, werden bis spätestens 2035 Seezugänge entstehen.

Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien – insbesondere als Zwischennutzung – wird frühzeitig möglich. Die Tagesanlagen Hambach mit dem Kohlenbunker sind als Entwicklungsfläche für den Struktur­wandel ausgewiesen. 

Einer Nutzung des Einleitbauwerks als Energieerzeugungsanlage sowie der touristischen Inszenierung des Einleitprozesses stehen raumplanerisch keine Bedenken entgegen.

Die Kirche in Manheim-Alt kann erhalten bleiben. Sie wird künftig außerhalb der Sicherheitslinie liegen, die auf das Mindestmaß von 100 Meter zurückgenommen wurde.

Die Füllzeit ist unbeschadet der Erfordernisse zur Auffüllung des Grundwasservorrates möglichst kurz zu halten. Restlochsohle und -böschungen werden so gestaltet, dass auch während der Zwischennutzung eine geordnete Landschaft gewährleistet ist.