„Das Land muss die Entwicklung der Folgelandschaften inklusive des Wiederaufbaus der Dörfer bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde fördern und den Landesentwicklungsplan so anpassen, dass eine reibungslose bauleitplanerische Inwertsetzung möglich wird“, betont Boris Linden, Geschäftsführer der Neuland Hambach GmbH. „Die Tagebauanrainer sind in besonderem Maße vom Strukturwandel im Rheinischen Revier betroffen und spüren die wirtschaftlichen, räumlichen und sozialen Konsequenzen seit vielen Jahren. In Elsdorf oder Niederzier etwa liegt rund ein Drittel der jeweiligen Gemeindefläche in der Transformationslandschaft. Sie erwarten daher zu Recht, dass ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Wohnen, Infrastruktur, Gewerbe und Freiraumgestaltung nicht weiter eingeschränkt werden.“ Die besondere Situation rund um den Tagebau muss daher Spielraum für Sonderplanungen lassen und Entwicklungskorridore für die Ziele der Anrainer freihalten.
Die Gesellschaft schlägt ein eigenes Planzeichen für die Tagebautransformationslandschaften vor. „Die Tagebaubereiche inklusive der Sicherheitsstreifen sind als Konversionsflächen zunächst mal ein Möglichkeitsraum. Eine möglichst frühzeitige und vielfältige Nachnutzung ist aber auf flexible Planungen und Genehmigungen angewiesen. Insbesondere für strategisch wichtige Bereiche wie z.B. die Nachnutzung der Tagesanlagen in Niederzier, muss ein reibungsloser Übergang von der Bergaufsicht in die kommunale Bauleitplanung sichergestellt sein.“