Stellung­nahme Neuland Hambach zur Leitent­scheidung Rheinisches Revier

Landschaft am Tagebau Hambach

Die NEULAND HAMBACH GmbH beteiligt sich mit einer Stellung­nahme am Prozess zur Entwicklung der neuen Leitent­scheidung des Landes, mit der wichtige Leitsätze zur Weiterentwicklung des Rheinischen Braunkohlen­reviers formuliert werden. Für den im Sommer anstehenden Beschluss formuliert die Gesellschaft Handlungsempfehlungen und fordert, den planungs- und förderrechtlichen Rahmen so zu gestalten, dass möglichst frühzeitig Entwicklungsperspektiven für die Umgestaltung der Tagebaue zu Zukunftsräumen entstehen.

Entwicklungsspielraum durch neues Planzeichen

„Das Land muss die Entwicklung der Folgelandschaften inklusive des Wiederaufbaus der Dörfer bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde fördern und den Landesentwicklungsplan so anpassen, dass eine reibungslose bauleitplanerische Inwertsetzung möglich wird“, betont Boris Linden, Geschäftsführer der Neuland Hambach GmbH. „Die Tagebauanrainer sind in besonderem Maße vom Struktur­wandel im Rheinischen Revier betroffen und spüren die wirtschaftlichen, räumlichen und sozialen Konsequenzen seit vielen Jahren. In Elsdorf oder Niederzier etwa liegt rund ein Drittel der jeweiligen Gemeindefläche in der Trans­for­ma­tionslandschaft. Sie erwarten daher zu Recht, dass ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Wohnen, Infrastruktur, Gewerbe und Freiraumgestaltung nicht weiter eingeschränkt werden.“ Die besondere Situation rund um den Tagebau muss daher Spielraum für Sonderplanungen lassen und Entwicklungskorridore für die Ziele der Anrainer freihalten.

Die Gesellschaft schlägt ein eigenes Planzeichen für die Tagebautransformationslandschaften vor. „Die Tagebaubereiche inklusive der Sicherheitsstreifen sind als Konversionsflächen zunächst mal ein Möglichkeitsraum. Eine möglichst frühzeitige und vielfältige Nachnutzung ist aber auf flexible Planungen und Genehmigungen angewiesen. Insbesondere für strategisch wichtige Bereiche wie z.B. die Nachnutzung der Tagesanlagen in Niederzier, muss ein reibungsloser Übergang von der Bergaufsicht in die kommunale Bauleitplanung sichergestellt sein.“

 

Zwi­schen­nutz­ungen ermöglichen

Während der langen Füllphase des Tagebaurestsees bieten sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wie nachhaltige Energieerzeugung, alternative Beweidungskonzepte, bepflanzte Inselstrukturen aber auch Erholungs-, Kultur- und Freizeitflächen in den Randbereichen an. Ufernahe Bereiche in Elsdorf oder Kerpen sollten aufgrund ihres besonderen Entwicklungspotenzials als Impulsräume berücksichtigt werden „Die Kirche in Manheim-Alt mit der nahegelegenen Kartbahn ist ein wichtiger Identifikationsort. Es muss ermöglicht werden, gerade diese Kontaktbereiche der alten Kulturlandschaften zum künftigen Ta­ge­bau­see frühzeitig zu entwickeln und inhaltlich zu profilieren. Dafür ist gesetzlich zu definieren, in welchem Rechtskreis Zwi­schen­nutz­ungen genehmigt werden können, die nicht unmittelbar mit Bergbau zu tun haben,“ erklärt Linden.

Erneuerbarer Energien landschaftsbezogen entwickeln

In der Stellung­nahme zur Leitent­scheidung 2023 regt die Neuland Hambach zudem an, den Ausbau erneuerbarer Energien als integrative Aufgabe der Landschaftsentwicklung zu verstehen. Potenzielle Standorte sollten nicht nur effizient genutzt werden, sondern auch das Landschaftsbild als Ganzes berücksichtigen. Das Zusammendenken von Landschaftsbild und Energieproduktion mit weiteren Nutzungsoptionen kann zur Profilierung einer neuen Raumästhetik beitragen und damit ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal des Neuland Hambach werden.